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->05.09.2008 und 13.09.2008 Klausur

->5.09.2008 Auf Anfrage hatte Dr. Robert Habeck, zu der Zeit Landesvorsitzender der SH-GRÜNEN, per eMail mitgeteilt: "... alle grünen Sitzungen – auch Klausuren – sind grundsätzlich immer parteiöffentlich".

Dr. Habeck lag und liegt richtig:

Landessatzung § 6 - Organe -
(1) Die Organe des Landesverbandes sind:
a) der Landesparteitag (LPT)
b) der Kleine Parteitag (KPT)
c) der Landesvorstand (LaVo)
d) der Parteirat
e) der Landesfinanzrat (LFR)
(2) Die Organe der nachgeordneten Gebietsverbände werden von diesen autonom
geregelt.
(3) Alle Parteigremien, Vorstand, Kommissionen und besonders die Wahllisten
sollen möglichst paritätisch von Frauen und Männern besetzt sein.
(4) Gremien und Organe tagen grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag kann für einzelne
Tagesordnungspunkte die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden und damit auf
eine Mitgliederöffentlichkeit reduziert werden. Die Beratung über einen
entsprechenden Antrag findet in mitgliederöffentlicher Sitzung statt.

-> 13.09.2008 Parteiratsklausur, Hauptthema Wahlkampf 2009, parteiöffentlich, beratend. Für alle Mitglieder nach Anmeldung möglich. Robert Habeck setzt sich zu dieser Zeit auch für die innerparteiliche Demokratie und Transparenz ein.


-> 30.08.2011 Parteiratsklausur, geschlossene

-> 30.08.2011 Parteiratsklausur, Hauptthema Wahlkampf 2012, Spitzenkandidat, ausgewählter Personenkreis, 5 Kreisverbände außen vor, nicht parteiöffentlich

Auch auf Anfrage dürfen die Kreisvorstände von 5 Kreisverbänden nicht teilnehmen. Nur gewählte Mitglieder und zwei Mitarbeiterinnen aus dem Landesverbandsbüro treffen sich in Klausur und entscheiden, Dr. Robert Habeck am nächsten Tag öffentlich zum gewünschten Spitzenkandidaten von Landesvorstand und Parteirat auszurufen. Es wird auch gemeldet, dass Habeck beim Parteitag im November 2011 gewählt werden soll. Regie und Presse: Marlene Löhr


->31.08.2011 Pressemeldung Spitzenkandidat

-> 31.08.2011 NDR: "Die schleswig-holsteinischen Grünen wollen zum ersten Mal in ihrer Parteigeschichte mit einem Spitzenkandidaten in die Landtagswahl im Mai 2012 ziehen. Der Landesvorstand und der Parteirat sprachen sich für Robert Habeck aus, den Vorsitzenden der Landtagsfraktion. Das teilte die Landesvorsitzende der Grünen, Marlene Löhr, am Mittwoch in Kiel mit."

Die Möglichkeit, dass spätestens ab jetzt andere Bewerber, geschweige denn Bewerberinnen , in einem demokratischen Verfahren als SpitzenkandidatInnen zur Wahl stehen können, wird ausgeschlossen, wie sich auch im späteren Verfahren zeigt. Tatsächlich wird am 11.11.2011, dem Tag der Wahl und symbolischen Krönung vom Präsidium nicht einmal die Frage gestellt, ob es weitere BewerberInnen für die erst seit einigen Minuten existierende Position "Spitzenkandidat" gibt. Beinahe wird sogar die Wahl vergessen.

Meldung NDR: >>>hier


-> 05.09.2011 Offener Brief für Gleichstellung

Kerstin Schoneboom – Fachhochschule Kiel – Sokratesplatz 1 – 24149 Kiel

Offener Brief an den Landesvorstand
Bündnis 90 - Die Grünen Schleswig-Holstein
24103 Kiel, Wilhelminenstraße 18
Sprecherin: Kerstin Schoneboom
Gleichstellungsbeauftragte der
Fachhochschule Kiel
Sokratesplatz 1
D-24149 Kiel, Sokratesplatz 1
Fon: +49 (0) 4 31/2101880
Fax: +49 (0) 4 31/21061880
e-mail: kerstin.schoneboom@fh-kiel.de

Kiel, 5. September 2011

Abschaffung der Doppelspitze – Bündnis 90/Die Grünen sind in Schleswig-Holstein angekommen!

Sehr geehrter Landesvorstand,

am 31. August 2011 teilte der Landesvorstand von Bündnis 90 / Die Grünen Schleswig-Holstein mit, dass er den Parteimitgliedern vorschlagen wird, Robert Habeck als alleinigen Spitzenkandidaten für die Landtagswahl und den dazugehörigen Wahlkampf aufzustellen:

„Für die personelle Aufstellung werden wir der Partei vorschlagen, Robert Habeck auf dem Landesparteitag im November als Spitzenkandidaten zu wählen. Wir haben mit Robert einen profilierten Politiker, der für uns und unseren Politikstil steht und auch über Schleswig-Holsteins Grenzen hohe Anerkennung genießt. Wir weichen damit von der traditionellen Doppelspitze ab, vor allem in Anerkennung der Tatsache, dass es für jede andere Person neben Robert schwer wäre sich zu behaupten.“ Sondernewsletter des Landesvorstands – Newsletter 49

Schleswig-Holstein ist ohne Zweifel ein Bundesland, in dem sich die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Gleichstellungspolitik in einer kräftigen Rückwärtsrolle befinden. Zur Illustration zwei Beispiele aus unserem Arbeitsgebiet, den Hochschulen: hier liegt Schleswig-Holstein beim Frauenanteil bei den Professuren seit Jahren auf dem letzten Platz, und die Rechte der HochschulGleichstellungsbeauftragten wurden im HSG von 2007 grundsätzlich beschnitten.

Wie es heute in der Schleswig-Holsteinischen Landespolitik mit der Partizipation von Frauen aussieht, müssen wir Ihnen sicherlich nicht näher erläutern. Hier waren aus unserer Sicht Bündnis90/Die Grünen bislang noch ein Lichtblick und als mögliche künftige Regierungspartei eine Hoffnungsträgerin für unsere Arbeit gewesen.

Nur mit einem Mann als Spitzenkandidaten anzutreten, passt zum Mainstream in der Landespolitik und reiht die Grünen leider nahtlos in die Reihe der anderen männlich dominierten Parteien ein. Bündnis 90/Die Grünen haben somit einen weiteren Rückschritt in Sachen Gleichstellung in Schleswig-Holstein vollzogen.

Die Begründung „dass es für jede andere Person neben Robert schwer wäre sich zu behaupten“ passt hervorragend ins Bild, denn die „andere Person“ wäre ja eine Frau. Wenn ausgerechnet Bündnis 90/Die Grünen eine solch paternalistische, anti-emanzipatorische Begründung für ihre populistische Fehlentscheidung heranziehen, haben wir „die Botschaft“ und „den Politikstil“ der Grünen verstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Original als >>>PDF


-> 23.09.2011 Kreisvorstand zum Frauenstatut

Der Segeberger Kreisvorstand beschließt am 23.09.2011 einstimmig, einen Änderungsantrag zum Frauenstatut beim Landesparteitag im November 2011 einzubringen. Mit dem Antrag soll erreicht und sichergestellt werden, dass die schon pressebekannt angestrebte Wahl eines Spitzenkandidaten satzungskonform und demokratisch erfolgen kann.

Im üblichen Listenwahlverfahren sollen sich Menschen unabhängig vom Geschlecht bewerben können und dürfen. Die auf Platz 1 gewählte Person soll unsere Spitzenkandidatin oder unser Spitzenkandidat werden. Wenn ein Spitzenteam gewünscht ist, können beliebig viele Personen in der Reihenfolge ihrer Platzierung das Team bilden.

Das Frauenstatut soll erhalten bleiben, die Mindestquotierung ebenfalls!

Der Antrag soll kein Antrag des Kreisverbandes sein, sondern beliebig von Mitgliedern aus allen Kreisverbänden unterstützt werden können. In den Wochen vor dem Parteitag wurde der Antrag einige Male geändert, den Vorstellungen des Landesvorstandes (ab 04.10.2011), anderer Kreisverbände und einzelner Mitglieder angepasst. Damit erkennbar wird, dass ein Konsens erreicht werden sollte, sind einige wenige Schritte aufgeführt - die letzten Änderungen in Abstimmung mit dem KV Kiel gab es 2 Stunden vor dem Parteitag. Die Delegierten erhielten dort die Endfassung als Tischvorlage.

Der Antrag
... zur Änderung des Frauenstatuts Schleswig-Holstein >>>02.10.2011
... nach Hinweis von Catharina Nies, die "harte" Quote zu halten >>>03.10.2011
und noch einige geänderte Entwürfe mehr.

Die Begründung
... im Entwurf vom >>>04.10.2011
... im Entwurf vom >>>10.10.2011
und noch einige geänderte Entwürfe mehr.

Mail an die Mitglieder vom >>>13.10.2011
Antrag mit Begründung in der Fassung vom >>>13.10.2011
Antrag mit Begründung in Endfassung am >>>11.11.2011


-> 11.11.2011 Frauenstatut und Krönung

Der Antrag - warum?
Der 11.11.2011 könnte zu einer "coolen" (Habeck-Sprech) oder flappsigen Bemerkung verleiten. Was der Tag außer Karneval zu bieten hat, ist zumindest den AntragstellerInnen des Antrages S3 zum Frauenstatut ein sehr ernstes Anliegen. Schließlich geht es darum, eine gültige Wahl nach demokratischen Regeln für unseren allseits beliebten "Spitzenkandidaten" sicherzustellen. Dazu muss es möglich sein, dass sich Menschen ohne Ansehen des Geschlechts, der Herkunft usw. für diesen Posten bewerben können. Der Antrag wird mit 21 Unterstützern eingereicht. Mit Übernehme des Änderungsantrages aus Kiel kommen 9 Personen hinzu - also 30 insgesamt.
Antragsvorstellung: >>>Video . Der Antrag als Dokument (pdf): >>>hier

Frauenversammlung ohne Entscheidung
Zu diesem Parteitag sind 58 Frauen und 55 Männer als Delegierte geladen. Trotzdem beantragt der Landesvorstand die Einberufung einer nichtöffentlichen Frauenversammlung, um zu entscheiden, ob alle Delegierten, also auch Männer, über den Antrag diskutieren, Anträge stellen und abstimmen dürfen. Die übergeordneten Rechte einer Frauenversammlung werden aus dem Recht einer unterrepräsentierten Minderheit hergeleitet, die jedoch bei diesem Parteitag überrepräsentiert ist. Ob unter diesen Mehrheitsverhältnissen das Prinzip der "Positiven Diskriminierung" überhaupt angewendet werden darf, wird nicht geprüft.

Die Männer und alle Journalisten müssen sich 2 Stunden gedulden, um dann zu erfahren, dass die Frauenversammlung trotz recht emotionaler Debatte keinen Beschluss gefasst hat. Es wird von einem Meinungsbild der anwesenden Frauen gesprochen, "das überwiegend in die Richtung ging, den Antrag nicht zu stellen, ihn zurückzuziehen". Einen Beschluss gibt es nicht, welche Mehrheiten zustande kamen, wird nicht berichtet. Stattdessen werden die AntragstellerInnen unter Druck gesetzt, den Antrag zurückzunehmen, da sie sonst die Partei und den Kandidaten beschädigen würden. Den AntragstellerInnen, die ein verständliches, satzungs- und verfassungsrechtlich unangreifbares Verfahren beantragt hatten, wird die Last einer Entscheidung auferlegt, die sie nicht tragen können und wollen. Ulrike Kaldewey bewegt das zu einer Klarstellung. Dabei ist zu beachten, dass zwei Drittel der Frauenversammlung höchstens ein Drittel der Delegierten sind. Von einer Mehrheit der Delegierten ist hier also nicht die Rede: >>>Video

Letztlich ist es unerheblich, ob und wie der Antrag abgestimmt wird. Diese Spitzenkandidatenwahl ist keine Wahl - sie wird zur Farce. Susanne Hilbrecht versucht, den Rettungsanker zu werfen: >>>Video

Der "Kandidat" erhält 103 von 104 Stimmen und er hat zuvor in seiner Rede auch gleich festgelegt, dass er auf Listenplatz 2 gewählt werde, obwohl die Listenwahl noch in der Zukunft liegt. Fast schon selbstverständlich, dass vom Präsidium nicht gefragt wird, ob sich weitere Menschen für diese Position bewerben wollen. Auch die Abstimmung wird beinahe vergessen - war sie doch ohnehin reine Formsache. Das alles und der Verlust von Roberts Authentizität sowie dem Vertrauen in den Landesvorstand schmerzen zu sehr, um darüber leichtfertig zu spotten. Es ist dieser Partei nicht würdig!

103 von 104 Stimmen! Ein Alarmsignal, eine Huldigung - gar Überzeugung? Oder gute Regie und eine Menge Psychologie?

Robert Habeck erklärt im ersten Teil seiner Bewerbungsrede, wie es dazu gekommen ist, den Landesverband auf ihn festzulegen und wer da "mitgemacht" hat.
Robert Habeck erwähnt eine Kohorte von Funktionären (ab 07:00): >>>Video
Robert Habeck unmittelbar nach der Wahl im Interview der SHZ: >>>Video
Artikel zur Wahl des Spitzenkandidaten. Text im NDR 11.11.2011: >>>Artikel


-> 13.01.2011 Listenwahl Heinold, Habeck

Monika Heinold wird auf Listenplatz 1 gewählt. 96 mal JA, 4 mal NEIN, 2 Enthaltung
Robert Habeck wird auf Listenplatz 2 gewählt. 95 mal JA, 6 mal NEIN, 1 Enthaltung

Nach dem Frauenstatut muss eine Frau auf Platz 1 gewählt werden. In der Wahrnehmung der Wählerinnen und Wähler steht Dr. Habeck an der Spitze der Grünen (Liste), an erster Stelle, obwohl Frau Heinold auch ohne Frauenstatut auf eben diesen Platz gewählt worden wäre. Wer soll das verstehen?!

Habeck findet das cool und seinen Landesverband punkig. Es könnte ihm ergehen, wie Ikarus. Der kam der Sonne zu nahe und stürzte um so tiefer. Auch besteht besonders bei Politikern und anderen Stars die Gefahr der Erblindung im eigenen Glanz. Es wäre schade um den "zu Guttenberg der Grünen" (Zitat Playboy).


-> 15.01.2012 Antrag zur Satzung

Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Landesverband Schleswig-Holstein möchten wissen, welche Satzungsregelungen für den Landesverband gelten und auf welchem Parteitag sie gültige Anträge stellen können.

Die Frage ist bis heute nicht beantwortet. Darf es in Deutschland 17 verschiedene Frauenstatute der Grünen geben? Oder gar hunderte oder tausende unterschiedliche Regelungen, soviele, wie es Ortsverbände gibt? "Ja", nach Meinung der Landesvorsitzenden! "Nein" nach Meinung von Astrid Rothe-Beinlich vom Bundesvorstand.

Der gesunde Menschenverstand und unser Verständnis des Parteiengesetzes folgt der Auffassung von Astrid Rothe-Beinlich, wie sie es geschrieben hat und wie wir es verstanden haben. Siehe Anlage des Antrages.

Es muss zum tausendsten Mal gesagt werden: Die Antragsteller wollen das Frauenstatut nicht kippen, sondern stabilisieren!

Der Antrag mit Tischvorlage, Begründung und Anhängen >>>hier
Der Antrag (mit Unterstützern, außer LaVo) auf der Internetseite LV SH (Inhalt vom LV entfernt)
Der LaVo nennt die Antragsteller eine "winzige Gruppe von Nichtjuristen" >>>Link

Warum ist dieser Antrag so wichtig?
30 Mitglieder des Landesverbandes Schleswig-Holstein hatten am 11.11.2011 einen Antrag zum Frauenstatut des Landesverbandes gestellt, um eine legale und demokratische Wahl des "Spitzenkandidaten" Robert Habeck zu ermöglichen.

Der Antrag und die Historie, die zu seiner Einbringung führte, beschäftigte viele Kreisverbände und Delegierte schon vor dem Landesparteitag am 11.11.2011. Nach Vorstellung des Antrages mühte sich eine Frauenversammlung nahezu zwei Stunden ohne Ergebnis in kontroverser Diskussion. Einen Beschluss fasste die Versammlung nicht. Schade um die Zeit an diesem 11.11. Hilfreich wäre der Hinweis gewesen, dass Anträge zur Änderung des Frauenstatuts an die BDK (Bundesdelegiertenkonferenz) zu richten sind. Im Vorwege gegeben, hätte der Parteitag wie zuvor geplant am 12.11.11 beginnen können. Eine positive Information: Für den Parteitag am 11.11.2011 waren als Delegierte 58 Frauen und 55 Männer gemeldet!
Damit interessierte Menschen, Wählerinnen und Wähler sowie Grüne Mitglieder das Grüne Frauenstatut bewerten und diskutieren und an der Weiterentwicklung arbeiten können, ist das Frauenstatut des LV SH mit Hinweis auf das Frauenstatut des Bundesverbandes zu entfernen oder durch dieses zu ersetzen. Oder wollen wir tausende unterschiedliche Satzungen?


-> 14.05.2012 Überlegungen von Burkhard Peters

Überlegungen von Burkhard Peters, Rechtsanwalt und MdL der Grünen in spe (Red.)

Lieber Jürgen Kaldewey,

mit Erstaunen habe ich von der Internetseite www. autokratie.net Kenntnis genommen, für die Du die inhaltliche Verantwortung übernommen hast.

Die darin vorgenommene Verknüpfung der Ereignisse um die Aufstellung von Robert Habeck als Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2012 mit dem Begriff ‚Autokratie’ ist so derartig abwegig, dass man eigentlich darüber hinwegsehen könnte. Leider hast Du aber mit der Internetseite eine Veröffentlichungsform für Deine Angriffe gewählt, welches äußerst weit in die Öffentlichkeit reicht. Deine Ausführungen sind also geeignet, uns als Partei zu schädigen und können daher nicht unwidersprochen bleiben.
Solltest Du den Idealen von Transparenz und Demokratie genügen wollen, auf deren Einhaltung Du pochst, wäre zu erwarten, dass Du diese Zeilen ebenfalls in Deine Seite aufnimmst.

Autokratie bedeutet Selbstherrschaft. In der Sprache der Politik ist Selbstherrschaft eine Form der Diktatur, welche für sich keine andere Legitimität beanspruch als die eigene Machtvollkommenheit. Diese eigene Machfülle wird dabei durch nichts und niemanden eingeschränkt. Eine Verantwortlichkeit gegenüber anderen Menschen oder Institutionen besteht nicht. Dementsprechend werden vor allem die Kaiser im alten Rom oder die Zaren in Russland als Autokraten / Selbstherrscher bezeichnet.
Es liegt auf der Hand, dass jemand, der Robert Habecks Rolle bei den Grünen in Schleswig-Holstein mit der eines Autokraten vom Schlage Neros oder Iwan dem Schrecklichen vergleicht, nicht mehr den Anspruch erheben kann, politisch ernstgenommen zu werden.

Denn es widerspricht dem autokratischen Prinzip im Kern, dass die entsprechende Person gewählt wird und dass sie abgewählt werden kann. Nun sprachen sich aber auf dem Parteitag vom 11.11.2012 insgesamt 103 von 104 Delegiert/innen dafür aus, dass wir zu diesem Zeitpunkt eine/n Spitzenkandidat/in bestimmen, der Robert Habeck heißen soll. Auf die Landesliste wurde er dann am 13.01.2012 ebenfalls mit sehr großer Mehrheit gewählt. Jede Delegierte, jeder Delegierter hatte das Recht, gegen ihn zu stimmen, jedes Parteimitglied konnte gegen ich kandidieren. Jedes Parteimitglied könnte auch jetzt einen Antrag stellen, dass Robert Habeck sich für sein politische Handeln auf einem Parteitag zu rechtfertigen hat. Er könnte z.B. auch durch Mehrheitsbeschluss aufgefordert werden, sein Mandat niederzulegen.
Was – bitte – ist in diesem Zusammenhang auch nur im Ansatz sinnvoll „autokratisch“ zu nennen ? Dass jemand aufgrund seiner politischen und menschlichen Überzeugungskraft in einem äußerst diskussionsfreudigen und antiautoritären grünen Umfeld große Mehrheiten bei Abstimmungen erhält, hat doch für sich gesehen nichts mit Selbstherrschaft, Putsch, Gewalt und Intrige zu tun, wie Du es auf Deiner Seite Glauben machen willst.

Der Erfolg bei der Landtagswahl bestätigt denn auch, dass die Entscheidung der Partei, Robert als grünen Spitzenkandidaten nach vorne zu stellen, völlig richtig war. Wir konnten das bisher beste Ergebnis in SH bei einer Landtagswahl erreichen, obwohl die Ausgangslage 2012 im Vergleich zu 2009 ungleich schwieriger und ungünstiger war. Auf der letzten Parteiratssitzung vom 07.05. hast Du in einem Wortbeitrag dies damit zu relativieren versucht, dass wir in Umfragen im Sommer 2011 ja noch bei über 18 % gelegen hätten und daran gemessen das jetzige Ergebnis schlecht sei. Diese Einschätzung ist aber ohne jede Substanz: der Höhenflug der Umfragewerte nach Fukushima entsprach in keiner Weise den realen Chancen einer auch nur mittelfristigen Verfestigung eines derartigen grünen Stimmenanteils in den Parlamenten der Bundesrepublik. Dies war allen politisch denkenden Menschen schon damals völlig klar. Dementsprechend hieß es bei uns auch völlig richtig : „Wir bleiben auf dem Teppich, auch wenn der gerade fliegt“.

Auch Deine Einschätzungen zum Umgang der Grünen in Schleswig-Holstein mit ihrer Satzung kann ich nicht nachvollziehen. Bereits der Versuch, eine Parteisatzung zu einer Art „Heiligen Schrift“ zu stilisieren, wird weder der Funktion einer Satzung im allgemeinen, noch dem konkreten Inhalt der grünen Parteisatzung in Schleswig-Holstein gerecht.
Eine Parteisatzung ist vor allem eine Sammlung innerparteilicher Spielregeln für das politische Tagesgeschäft. Sie folgt im wesentlichen praktischen Erfordernissen, allerdings auf Grundlage der politischen Grundentscheidung zu Demokratie, Transparenz, Mitwirkungsoffenheit und Geschlechtergerechtigkeit. Sie ist in diesem Rahmen auch jederzeit abänderbar und den jeweiligen politischen und praktischen Erfordernissen anpassbar. Gerade unsere Satzung zeichnet sich durch äußerste Nüchternheit in Form und Diktion aus.

Das „tragende und sinngebende Skelett“ (sonderbares Bild übrigens), ist selbstverständlich nicht die Satzung, sondern das Programm einer Partei. Dieses bildet nämlich, um in Deinem Bild zu bleiben, das Fleisch und Blut und vor allem den Geist einer Partei.

Am meisten aber verwundert folgendes: Auf Deiner Internetseite wird überhaupt nicht ausgeführt ist, worin denn nun konkret der fundamentale Verstoß der „grünen Funktionärskohorte“ gegen Buchstaben und Geist unserer Landessatzung im Zusammenhang mit Habecks Aufstellung gesehen wird. Es wird zwar nebulös von „Mantras“, „Wurzeln“ und „Seelen“ schwadroniert (ich dachte zuerst, auf einer Eso-Seite gelandet zu sein!), aber auf der Suche nach dem Kern Deiner Vorwürfe bezüglich des Satzungsverstoßes lässt Du das Publikum völlig im Dunkeln.

Unterm Strich bitte ich Dich daher, die Seite einfach zu löschen. Sie ist politisch und inhaltlich falsch und bringt uns als Partei nicht einen Schritt weiter. Solltest Du Dich dazu nicht entschließen können, stelle wenigstens diesen Text mit hinein, um wenigstens eine Diskussion zu eröffnen.

Mölln, den 13.05.2012

Viele Grüße

Burkhard Peters


-> 15.05.2012 vorläufig an Burkhard Peters

Lieber Burkhard Peters,

herzlichen Dank für Deine Überlegungen. Ich muss mich aus Zeitgründen in meiner vorläufigen Antwort kurz fassen, will Deinen Text aber nicht ganz unkommentiert lassen.

Meiner Anmerkung möchte ich einen kurzen Abschnitt aus dem Grundkonsens der Grünen (Bund) voranstellen, der mir besonders wichtig ist:

"(58) Unsere politische Kultur soll einladend und aufnehmend und nicht abweisend und ausgrenzend sein. Sie ist darauf orientiert, Ängste abzubauen und Bereitwilligkeit für die notwendigen Veränderungen zu wecken. Sie soll die Bereitschaft stärken, für die eigenen Einsichten und Überzeugungen auch dann einzustehen, wenn sie nicht mit den herrschenden Ansichten konform gehen.
(59) Eine solche politische Kultur schließt die entschiedene Stellungnahme gegen alle Arten und Tendenzen ein, aufgrund von Lagermentalitäten oder irrationalen Ängsten und Projektionen anderen Menschen die gleichberechtigte Teilnahme an den politischen Prozessen zu verwehren. Sie fordert von uns Fantasie und vielfältige Aktivitäten, um die Einbeziehung der Ausgeschlossenen oder von Ausschließung Bedrohten zu erreichen.
In diesem Sinne sind wir bemüht, die missverstehende Unterstellung im politischen Diskurs unter uns wie auch mit anderen zu vermeiden."

Ich lese in Deinem Text:

"Es liegt auf der Hand, dass jemand, der Robert Habecks Rolle bei den Grünen in Schleswig-Holstein mit der eines Autokraten vom Schlage Neros oder Iwan dem Schrecklichen vergleicht, nicht mehr den Anspruch erheben kann, politisch ernstgenommen zu werden. "

Lieber Burkhard, diese Unterstellung und Dein Fazit sind unserer nicht würdig und widersprechen unseren Grundregeln sowie einem konstruktiven Bemühen um Verständnis. Nach meiner Beobachtung war Robert Habeck nicht alleiniger Herr des Verfahrens; er ist also auch nicht der Autokrat, dem Du diesen Schuh anziehen willst.

Bitte verstehe alle Hinweise und Erläuterungen als solche oder als konstruktive Kritik. Du schreibst jedoch von Vorwürfen:

"...auf der Suche nach dem Kern Deiner Vorwürfe bezüglich des Satzungsverstoßes lässt Du das Publikum völlig im Dunkeln."

Lieber Burkhard, morgen hoffe ich auf etwas Zeit, die es mir erlaubt, Dich mit Links auf die entsprechenden Hinweise auf dieser Internetseite und damit auch zum Verständnis zu führen.

Mit basisdemokratischen Grüßen
Jürgen Kaldewey


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